Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Allgemeine Bedingungen
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Vertrag zur Herstellung, Lieferung und Installation von Treppenliften zwischen der Treppenlift24 wokon GmbH (nachfolgend Treppenlift24) und ihren Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, Treppenlift24 hätte diese ausdrücklich zustimmt.
- Mit Absendung seiner Bestellung per Internet bietet der Kunde Treppenlift24 verbindlich den Abschluss eines Vertrages an. Treppenlift24 bestätigt den Kunden den Eingang seiner Bestellung. Der Vertrag kommt erst mit Übermittlung einer weiteren Email von Treppenlift24 zustande, mit der der Abschluss des Vertrages bestätigt wird.
- Unterlagen, Pläne, Zeichnungen und Maßangaben stellen auch im Fall der gesonderten Bestätigung keine zugesicherten Eigenschaften dar, soweit sie nicht ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Treppenlift24 kann im Falle von technischen Weiterentwicklungen, die dem Kunden zumutbar sind, davon abweichen.
- Zahlung, Abnahme, Kundenobliegenheiten
- Der Vertrag kommt zu dem in der Bestellung und in der Auftragsbestätigung genannten Preis inkl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer zustande. Wenn sich der Mehrwertsteuersatz nach Ablauf von 4 Monaten seit Vertragsschluss ändert, so ändert sich auch der vereinbarte Preis entsprechend.
- Der Kunde ist verpflichtet,
- mit Vertragsschluss eine Anzahlung von 40% zu leisten, da die Treppenliftanlage speziell für den Kunden hergestellt wird;
- die ordnungsgemäß installierte(n) Treppenliftanlage(n) abzunehmen und die vereinbarte Vergütung zu zahlen und zwar unabhängig von nachfolgenden öffentlich-rechtlichen Abnahmen;
- die elektrische Energie sowie Zugang und Gelegenheit für die Installation, den Betrieb und gegebenenfalls die Instandsetzung des Vertragsgegenstandes zu stellen.
- Lieferung, Lieferzeiten und Lieferfristen
- Verbindliche Liefertermine bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung durch Treppenlift24 in Textform. Treppenlift24 ist zu Teillieferungen berechtigt. Gerät Treppenlift24 mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so setzt der Rücktritt des Kunden vom Vertrag voraus, dass Treppenlift24 eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält. Es gelten die Regelungen zur Haftungsbeschränkung.
- Bei rechtmäßigen Arbeitskämpfen sowie Streik und Aussperrung bei Treppenlift24 und bei Arbeitskampfmaßnahmen in Drittbetrieben verlängert sich die Lieferfrist angemessen, es sei denn, Treppenlift24 träfe ein Abwendungsverschulden.
- Technische und optische (Bildangaben) Änderungen der angebotenen Artikel und Spezifikationen, sowie Schreibfehler sind vorbehalten.
- Eigentumsvorbehalt
- Bis zur Erfüllung sämtlicher Treppenlift24 aus der Geschäftsverbindung zustehender Ansprüche behält diese das Eigentum am gelieferten Treppenlift, der während dieser Zeit nicht an Dritte überlassen werden darf. Der Kunde hat Pfändung, Insolvenz, Beschädigung oder Abhandenkommen des Liftes oder dessen Teilen unverzüglich anzuzeigen.
- Vorbehaltsware kann Treppenlift24 bei Zahlungsverzug oder anderem vertragswidrigem Verhalten des Kunden zurücknehmen oder ggf. die Abtretung der Herausgabeansprüche gegen Dritte verlangen. Entstehende Kosten trägt der Kunde.
- Wird der Treppenlift mit einem Grundstück oder dem darauf befindlichen Gebäude so verbunden, dass das Eigentum am Treppenlift auf den Grundstückseigentümer übergeht und erwirbt der Kunde dadurch eine Forderung gegen den Eigentümer des Grundstücks, so gilt die Forderung des Kunden gegenüber dem Grundstücks-/Gebäudeeigentümer als an Treppenlift24 abgetreten.
- Gewährleistung
- Mängel hat der Kunde in Textform anzuzeigen.
- Ist der Lift mangelhaft, so ist Treppenlift24 berechtigt, die Mängel nachzubessern oder einen Ersatz zu liefern.
- Erst wenn die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung fehlschlägt oder unmöglich ist, kann der Kunde vom Vertrages zurücktreten oder die vereinbarte Vergütung mindern. Als fehlgeschlagen gelten die Gewährleistungsbemühungen, wenn auch dreifache (bei gleichartigem Fehler: zweifache) Nachbesserung /Ersatzlieferung nicht zu einem mängelfreien Werk führt. Verbindet der Kunde seine Aufforderung zur Gewährleistung mit einer Frist, so muss diese angemessen sein und mindestens drei Wochen betragen. Der Kunde kann bei nur geringfügigen Mängeln nicht zurücktreten.
- Haftungsbeschränkung
Treppenlift24 haftet nur, soweit nachfolgend geregelt:- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft für alle darauf zurückzuführenden Schäden unbeschränkt;
- im Falle leichter Fahrlässigkeit, wenn Treppenlift24 hierdurch mit ihrer Leistung in Verzug geraten ist, wenn ihre Leistung unmöglich geworden ist oder wenn Treppenlift24 eine wesentliche Pflicht verletzt hat. In diesen Fällen haftet Treppenlift24 für darauf zurückzuführende Personenschäden unbeschränkt. Für Sach- und Vermögensschäden ist die Haftung auf den Höchstbetrag von 10.000 € und auf solche Schäden beschränkt, mit deren Eintritt bei Vertragsabschluß vernünftigerweise zu rechnen war. Die Haftungshöchstgrenzen gelten jedoch nicht im Falle des § 287 Satz 2 BGB;
- soweit nach dem Produkthaftungsgesetz eine Haftung besteht.
- Schlussbestimmungen
- Zahlungen können nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis und nur dann zurückgehalten werden, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
- Der Kunde kann seine Rechte aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von Treppenlift24 übertragen.
- Nebenabreden bestehen nicht. Mündliche Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie von der Treppenlift24 schriftlich bestätigt wurden.
- Die Beziehungen zwischen Treppenlift24 und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der BRD.
- Erfüllungsort / Gerichtsstand für alle Ansprüche und Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist Düsseldorf. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
- Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
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